Die Planfeststellungsunterlagen sind unter diesem Link erreichbar:
 Regierung von Oberbayern – Planfeststellung
Das Neuburger Projekt findet sich in der Rubrik „Staatsstraßen“

Vom 18. Januar bis zum 17. Februar 2023 waren die Planfeststellungsunterlagen in den Kommunen
Neuburg/Donau, Ingolstadt, Bergheim und Oberhausen
ausgelegt.

Mit der Auslegung begann die Einwendungsfrist, die am 03. März 2023 geendet hat.

Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der ortsüblich bekannt gemacht werden wird.

Es sind nach Auskunft der Regierung von Oberbayern ca. 400 Einwendungen eingegangen
(davon sind etwa 375 von Privatpersonen, die restlichen von Behörden, Kommunen, Verbänden, Parteien, etc.)

WAS BEDEUTET PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN?

Hierbei handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren für größere Infrastrukturmaßnahmen, wenn eine Vielzahl öffentlicher sowie auch privater Interessen der Bevölkerung betroffen ist, zum Beispiel bei Straßen, Schienen oder auch Flugplätzen. In Bayern wird das Planfeststellungsverfahren von der Regierung, in unserem Fall von der Regierung von Oberbayern betreut.

 

PROZESS DES PLANFESTSTELLUNGSVERFAHRENS

1.  Die Unterlagen für die Beantragung der Ortsumfahrung mit einer Donaubrücke werden von der Stadt Neuburg bei der Regierung von Oberbayern eingereicht..

2.  Bei der Regierung Oberbayern werden die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und Qualität geprüft.

3.  Bei gravierenden Mängeln, werden die Unterlagen zurückgeschickt.

Bei einer positiven Prüfung wird das Planfeststellungsverfahren eröffnet und die Öffentlichkeit an der Planung beteiligt.

4.  Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

a. werden alle Fachbehörden, deren Aufgabenbereiche berührt werden, zu einer Stellungnahme aufgefordert, z.B. die Naturschutzbehörde, das Wasserwirtschaftsamt etc.

b. werden die betroffenen Nachbargemeinden gehört,

c. kann Jede / Jeder (Privatpersonen, Umweltverbände) Einwände einbringen.

– Die Unterlagen werden in Neuburg sowie in den betroffenen Nachbarkommunen (Ingolstadt, Bergheim und Oberhausen) zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt.

– Details zur Auslegung der Unterlagen werden vorher bekanntgemacht.

– Betroffene – Das sind wir alle – können während der vierwöchigen Auslegungsfrist und der sich anschließenden zweiwöchigen Einwendungsfrist ihre Einwände einbringen.

– Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist kostenlos.

– Einwände müssen schriftlich an die Regierung geschickt werden.

Wer während der Auslegungs- und Einwendungsfrist keine Einwände vorbringt, hat anschließend bei der Realisierung des Bauprojekts keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen.

 

5.  Erörterungstermin

a. wenn es keine Einwände gibt, kann das Projekt entsprechend der Planung gebaut werden. Es entsteht Baurecht.

b. wenn Einwände eingereicht werden, wird die Regierung von Oberbayern das Staatliche Bauamt Ingolstadt um eine Stellungnahme bezüglich der einzelnen Einwände bitten. Anschließend wird die Regierung zu einem Erörterungstermin einladen. Bei diesem Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen mit dem Staatlichen Bauamt, den Behörden, den Betroffenen und den Einwendern erörtert, um nach Möglichkeit eine Einigung zu erzielen.

Wenn der Plan in diesem Zuge wesentlich geändert werden muss, kann das Verfahren gegebenenfalls von vorne beginnen.

Bei der Anhörung kann der Einwender

– entweder den Einwand zurückziehen,

– sich mit den getroffenen Planungsänderungen zufrieden geben oder

– den Einwand aufrechterhalten.

Nur während der Auslegungs- und Einwendungsfrist eingereichte schriftliche Einwendungen der Betroffenen ermöglichen eine Teilnahme am Erörterungstermin.

c. Mit dem Anhörungsverfahren werden jedoch noch keine Entscheidungen zur Sache getroffen. Die Entscheidung trifft nach dem Anhörungsverfahren die Planfeststellungsbehörde.

6.   Abschluss des Planfeststellungsverfahrens

Nach diesen Schritten wird die Regierung von Oberbayern den Planfeststellungsbeschluss erarbeiten

 

a. Im Planfeststellungsbeschluss müssen alle Einwendungen, bzw. alle Belange von Naturschutz, Landwirtschaft sowie Eigentum mit den Argumenten, die für das Bauvorhaben sprechen, abgewogen werden.

 

b. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst einen ganzen Schwung an Genehmigungen. Unter anderem wird hierbei Baurecht erteilt. In diesem Zuge wird den Einwendern schriftlich oder per öffentlichen Aushang (je nachdem wie viele es gibt) mitgeteilt wie mit Ihren Einwendungen umgegangen wurde.

 

c. Ab diesem Zeitpunkt der Veröffentlichung gibt es eine einmonatige Klagefrist.

Klageberechtigt sind die direkt betroffen Bürger (zum Beispiel bei Enteignung) oder die Umweltverbände

 

Nur während der Auslegungs- und Einwendungsfrist eingereichte schriftliche Einwendungen der Betroffenen ermöglichen eine Klageführung.

 

MÖGLICHE EINWÄNDE:

„Ich bin durch die geplante Osttangente mit Brücke betroffen, weil…“

  • … die geplante Donaubrücke das wichtige und stadtnahe Naherholungsgebiet massiv beeinträchtigen oder zerstören würde.
  • … die innerstädtische Verkehrsentlastung kaum spürbar wäre.
  • … die Ostumfahrung mit weiterer Donaubrücke den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase durch eine Zunahme des Verkehrs erhöhen würde.

Aus diesem Grund nehmen Sie bitte ihre Rechte und Möglichkeiten wahr und beteiligen Sie sich mit Ihren persönlichen Einwänden und ihrer Betroffenheit.

 

QUELLEN